FÜHRERSCHEIN
Führerscheinklassen
Aktuell (ab 1999) vor 1999 Alter Fahrzeuge Einschluß
A (begrenzt) 1a 18 Motorisierte Zweiräder bis max. 25 kW 25 kW
A (unbegrenzt) Stufenzugang (1) 1 20 Motorisierte Zweiräder ohne Limitierung 25 kW
A (unbegrenzt) Direkter Zugang 1 25 Motorisierte Zweiräder ohne Limitierung  
A1 1b 16-18 Max. 125 ccm, max. 11 kW, max. 80 km/h (2)
M 4 16 Max. 50 ccm, 45/50 km/h  
(1) nur für Personen, die 2 Jahre lang im Besitz des Führerscheins Klasse A (begrenzt) bzw. der Klasse 1A sind
(2) mit Führerschein Klasse 3 oder 4 (vor 1.4.1980) auch ohne Tempobegrenzung
 
Die alten Führerscheinklassen
Mit dem Führerschein Klasse 3 dürfen Sie Fahrzeuge der Klasse M fahren, wenn
Sie Ihren Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht haben, auch Fahrzeuge der
Klasse A1 (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung). Mit dem Führerschein der Klasse 4
dürfen Sie weiterhin 50er mit 50km/h fahren. Wenn Sie Ihren Vierer vor dem 1. April
1980 gemacht haben, auch Fahrzeuge der Klasse A1 (ohne Tempobegrenzung).
 
Der Stufenführerschein
Für Fahrer die beim Erwerb der Klasse A jünger als 25 Jahre sind, ist die Fahrerlaubnis
zunächst auf Zweiräder bis max. 25 kW beschränkt. Erst nach verstreichen einer
zweijährigen Frist dürfen auch stärker motorisierte Zweiräder gefahren werden.
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